Elektronische Arzneimittelinformations-Verordnung – EAMIV
Nach langer Vorbereitungszeit wurde jetzt der Referentenentwurf für die im GKV- Arneimittelversorgungsstärkungsgesetz (AMVSG) seit Mai 2017 vorgesehene, elektronische Information von Ärzten über Festlegungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zum Zusatznutzen neuer Arzneimittel vorgelegt. Der Entwurf nimmt viele Forderungen der wissenschaftlichen medizinischen Fachgesellschaften auf.