Berlin, im Oktober 2014
Zertifizierte gynäkologische Dysplasie-Sprechstunden/Einheiten sollen künftig die Prävention von Gebärmutterhalskrebs weiter verbessern
Dr. med. Simone Wesselmann, MBA, Bereichsleiterin Zertifizierung bei der Deutschen Krebsgesellschaft
Die Deutsche Krebsgesellschaft setzt seit Jahren auf ein Modell der Krebsversorgung, das Krebskranken in jeder Phase ihrer Erkrankung eine qualitativ hochwertige Behandlung ermöglicht. Die Basis dieses Modells bilden die Krebszentren, die von der DKG zertifiziert sind. Diese Zentren weisen in jährlichen Audits nach, dass sie die fachlichen Anforderungen für die Behandlung einer Tumorerkrankung erfüllen und zudem über ein etabliertes Qualitätsmanagement verfügen. Auf diese Weise können die Betroffenen sicher sein, dass sie nach dem besten wissenschaftlichen Kenntnisstand und durch Ärzteteams behandelt werden, die fachübergreifend zusammenarbeiten.
Im Rahmen dieses Versorgungsmodells wurden 2008 auch die ersten Gynäkologischen Krebszentren nach den Qualitätsanforderungen der Deutschen Krebsgesellschaft e.V. (DKG) und der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e.V. (DGGG) zertifiziert. Mittlerweile existieren 107 solcher Zentren in ganz Deutschland – sie behandeln 39,4% aller bundesweiten Fälle aus dem Bereich gynäkologische Onkologie (Zervixkarzinom, Endometriumkarzinom, Ovarialkarzinom). Detaillierte Auswertungen 2013 zeigen, dass 32,3% der Patientinnen mit der Erstdiagnose Gebärmutterhalskrebs (Zervixkarzinom) in den Zentren betreut werden. Der Zugang zu diesen Zentren erfolgt über eine Direkteinweisung durch den behandelnden Arzt. Was bislang allerdings fehlte, war eine Qualitätssicherung, die nicht erst greift, wenn die Patientin bereits erkrankt ist, sondern bereits bei der Früherkennung ansetzt, also die gesamte Versorgungskette von der Früherkennungsuntersuchung bis hin zur Behandlung der Patientinnen bei einem diagnostizierten Gebärmutterhalskrebs abdeckt. Durch die Zertifizierung gynäkologischer Dysplasie-Sprechstunden/Einheiten soll diese Lücke in Zukunft geschlossen werden. Warum ist diese Zertifizierung wichtig? Das Gewebe am Gebärmutterhals unterliegt einem ständigen Wandel; einige Zellen sterben ab, andere werden neu gebildet. Weichen die nachwachsenden Zellen in ihrer Beschaffenheit von den normalen Zellen am Gebärmutterhals (Zervix) ab, so kann es sich dabei um eine Dysplasie, also eine Krebsvorstufe, handeln – sie fällt bei der Früherkennungsuntersuchung durch Veränderungen im Pap-Abstrich auf. Doch nicht jede Dysplasie führt zu Krebs. Ein positiver Pap-Test liefert lediglich eine Verdachtsdiagnose, die durch weiterführende Untersuchungen abgeklärt oder durch einen Eingriff behandelt werden muss. Eine optimale Betreuung der Patientin setzt voraus, dass der behandelnde Gynäkologe geschult ist in der Beurteilung von Krebsvorstufen, die nötigen Eingriffe bei den frühen Krebsstadien sicher beherrscht und in ein interdisziplinäres Ärzteteam integriert ist, das die Patientinnen weiterbehandeln kann, wenn das notwendig wird. Die Zertifizierung gynäkologischer Dysplasie-Sprechstunden/Einheiten erfolgt durch eine Kooperation der Deutschen Krebsgesellschaft (DKG), der Arbeitsgemeinschaft für Zervixpathologie und Kolposkopie (AG CPC), der Arbeitsgemeinschaft Gynäkologische Onkologie (AGO) und der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG) und hat das Ziel, künftig die Qualität der Prävention von Gebärmutterhalskrebs verbessern. Zu den gemeinsam festgelegten Qualitätskriterien zählen entsprechende Fortbildungsmaßnahmen, eine bestimmte Anzahl von jährlich durchgeführten Untersuchungen und Eingriffen, und die obligate Zusammenarbeit mit zertifizierten Gynäkologischen Zentren. Die Qualität der Behandlungen wird im Rahmen der Zertifizierungsverfahren und auf Basis von Qualitätsindikatoren überprüft. Bisher sind 8 Pilotzertifizierungen von Dysplasie-Sprechstunden und -Einheiten durchgeführt worden und die Vertreter der ausgezeichneten Sprechstunden und Einheiten werden ihr Zertifikat am Samstag auf dem Kongress überreicht bekommen. Das reguläre Zertifizierungsverfahren wird dann im Anschluss an den Jahreskongress der DGGG beginnen. Durch das gemeinsame Zertifizierungsverfahren wird eine weitere Verbesserung der Qualität in der Gebärmutterhalskrebs-Vorsorge und -Abklärung erreicht, wie sie auch in dem im Jahr 2013 verabschiedeten Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz (KFRG) gefordert wird. Die Dysplasie-Sprechstunden und -Einheiten sind damit die vorbereitende Basis für die Umsetzung des KFRG. Gleichzeitig sind die zertifizierten Praxen und Kliniken entscheidende Bausteine für eine umfassende Krebsversorgung, wie sie auch im Nationalen Krebsplan gefordert wird, der Verbesserungen im Bereich der Krebsfrüherkennung und in der Qualitätssicherung anstrebt. München, 8.10.2014. Es gilt das gesprochene Wort.
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