Berlin, im November 2003

Zeitgemäße Gesetzgebung in der Fortpflanzungsmedizin notwendig

Sonderheft Reproduktionsmedizin aus der Reihe "Gesundheitspolitische Kommentare" erschienen

"Wir wollen die Gesamtbelastung der Patientin möglichst niedrig halten, d.h. wir wollen in der Fortpflanzungsmedizin möglichst rasch eine Einlingsschwangerschaft der Patientin erzielen," so Prof. Klaus Diedrich, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG). Gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologische Endokrinologie und Fortpflanzungsmedizin (DGGEF) fordert die DGGG auf einem Symposium vom 20.-22. November 2003 in Lübeck eine Änderung der gesetzlichen Regelungen in der Fortpflanzungsmedizin, die zu einer verbesserten Erfolgsrate von Schwangerschaften einerseits und Reduzierung von Mehrlingsschwangerschaften andererseits führen soll.

Das Sonderheft "Reproduktionsmedizin" aus der Reihe "Gesundheitspolitische Kommentare" zeigt die bestehenden therapielimitierenden Probleme, gesetzlichen Widersprüche, aber auch mögliche Wege aus dem Dilemma auf. Medizinische und juristische Experten kommen zu Wort, aber auch Gegner und Befürworter einer zeitgemäßen Fortpflanzungsmedizin aus der Politik.

In Deutschland werden jährlich etwa 12.000 Kinder mit Hilfe moderner reproduktionsmedizinischer Maßnahmen (IVF, ICSI) geboren, bei etwa 50.000 Geburten geht eine Sterilitätsbehandlung allgemeiner Art voraus. Laut Embryonenschutzgesetz (ESchG) dürfen maximal drei befruchtete Eizellen pro Zyklus heranwachsen und müssen auf die Patientin übertragen werden; das erhöht einerseits bei jungen Frauen das Mehrlingsrisiko und vermindert andererseits bei älteren Patientinnen aufgrund ihrer schlechteren Ausgangssituation den Erfolg der Maßnahmen. Auf Hintergründe bei der Gesetzgebung und die Dynamik der Medizin geht Dr. Rudolf Neidert ein. Die Limitierung auf die magische Zahl von drei Embryonen im Gesetz ist ent­standen, um höhergradige Mehrlinge möglichst zu vermeiden ohne gleichzeitig die Schwanger­schaftsraten auf ein unakzeptabel niedriges Niveau abzusenken. Zwillinge und Drillinge wurden als das "kleine Übel" billigend in Kauf genommen. Trotz aller Anstrengungen der Ärzte gelingt es unter den derzeitigen Prämissen aber nicht, die Zahl der Mehrlinge unter den geborenen Kindern auf deutlich unter 40% zu senken, wie Professor Ricardo Felberbaum darlegt.

Dass dies möglich ist, zeigt die Praxis im Ausland: In Skandinavien etwa werden alle befruchteten Eizellen kultiviert und ihr Aussehen (Morphologie) in den verschiedenen Entwick­lungsstufen nach einem Punktesystem beurteilt. Übertragen wird der Embryo mit dem höchsten Punktwert, denn dieser hat die besten Einnistungschancen – verglichen mit einem zufällig ausgewählten Embryo liegen sie etwa doppelt so hoch, berichten Dr. Markus Montag und Professor Hans van der Ven aus Bonn. Die übrigen regelrecht geformten befruchteten Eizellen werden für eine mögliche Anschluss-Behandlung eingefroren. Mit diesem Vorgehen sind Drillinge völlig und Zwillinge weitgehend zu vermeiden.

Zunehmende Aufmerksamkeit erfährt speziell bei älteren Patientinnen der hohe Prozentsatz von befruchteten Eizellen, die aufgrund von Chromosomen-Fehlverteilungen nicht überlebensfähig sind – diese entwickeln sich in der frühen Embryonalphase nicht weiter. Diese Fehlverteilungen – im Fach­jargon "Aneuploidien" - nehmen mit steigendem Alter der Frau zu; immerhin sind fast die Hälfte (46%) der in Deutschland behandelten Frauen über 35 Jahre alt. Diese Anomalien sind mit modernen Analy­se­verfahren in einer Einzelzelle des Achtzellers zu entdecken. Große Studien stehen noch aus, doch man hofft, durch Übertragung regelrecht ausgestatteter Embryonen die Schwangerschaftsraten bei älteren Frauen zu verbessern. Zu diesem und dem nachfolgenden Punkt nimmt ein Team um Professor Klaus Diedrich Stellung.

In Deutschland besteht Rechtsunsicherheit, ob diese Methode zulässig oder verboten ist. Ursächlich ist der widersprüchlich geregelte Stand des Embryos in vivo und in vitro, auf den der Jurist Professor Hans-Georg Koch eingeht. Solange dies nicht eindeutig – etwa in einem Fortpflanzungsmedizingesetz – geregelt ist, sind den Ärzten "die Hände gebunden". Als "deutscher Weg" wird deshalb die Untersuchung der Polkörper versucht, die von der Eizelle bei der Befruchtung - aber vor der Kernverschmelzung -ausgestoßen werden und das mütterliche Erbgut im zukünftigen Embryo widerspiegeln. Erste Ergeb­nisse sind hoffnungsvoll, deshalb ist eine entsprechende Studie geplant.

Völlig im Widerspruch zu der kleinen Zahl von Patientenpaaren, für die eine Präimplantationsdiagnostik (PID) hilfreich sein könnte, steht die erbitterte Diskussion um diese neue Methode. Paaren mit bekannten, schwerwiegenden Erbkrankheiten, die eine PID und anschließende Übertragung eines nicht betroffenen Embryos wünschen – schätzungsweise 100 bis 500 Paaren pro Jahr –, könnte eine "Schwangerschaft auf Probe" erspart bleiben. Diese Paare kennen die Konfliktsituation bereits aus eigener Erfahrung oder aus ihrem nahen sozialen Umfeld. Ihre Entscheidung gegen ein betroffenes Kind steht fest. Im Sonderheft kommen die Politiker Hubert Hüppe und Katharina Reiche als Gegner bzw. Befürworter der PID mit eigenen Beiträgen zu Wort.

Die Rede von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries v. 29. Oktober 2003 in Berlin werten beide Gesellschaften in diesem Zusammenhang als positives Zeichen für eine zeitgemäße Reproduktionsmedizin und ein entsprechendes Fortpflanzungsmedizingesetz.


Prof. Dr. Klaus Diedrich steht für Telefoninterviews zur Verfügung (Tel. (0451) 500-6374)

Pressestelle

Sara Schönborn | Heiko Hohenhaus | Katja Mader
Pressestelle Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e. V.
Jägerstraße 58-60
10117 Berlin
Telefon: +49 (0)30-514 88 3333
E-Mail: Bitte aktivieren Sie JavaScript, um diesen Link anzuzeigen!