Berlin, im Mai 2011

Wann kann und darf eine Schönheitsoperation durchgeführt werden?

Der tödliche Ausgang einer Schönheitsoperation zur Brustvergrösserung bei einer 23jährigen Patientin wirft viele Fragen auf. Wodurch kann ein solcher tragischer Verlauf verursacht werden, und wie sie kann das verhindert werden? Wann darf und kann eine Schönheitsoperation durchgeführt werden, und welche Risiken bergen solche Operationen?

Eine Schönheitsoperation wird nicht aus einem medizinischen Anlass durchgeführt, sondern es handelt sich um einen absoluten Wahleingriff für jemanden, der vor dem Eingriff völlig gesund war. Die Zahl der Schönheitsoperationen in Deutschland nimmt ständig zu. Denn die – häufig durch digitale Bildbearbeitung erreichte – Darstellung perfekter Körper oder Körperdetails in Medien und Werbung ruft Wünsche und Ansprüche an das eigene Körperbild hervor, die Frauen und auch Männer zunehmend mit allen Mitteln erfüllen wollen. Zu den häufigen Schönheitsoperationen gehören Brustvergrößerung, Bruststraffung und Fettabsaugung, aber auch Operationen des äusseren Genitale. Eine Brustvergrösserung mit Implantaten über 600 ml oder - wie bei dem aktuellen Ereignis geplant - von ca. 800ml führt immer zu einem nicht natürlichen Erscheinungsbild und wird daher von den meisten plastisch-ästhetisch erfahrenen Operateuren nicht durchgeführt. Eine extreme Belastung der Haut im Brustbereich und Schädigungen des Rückens wegen der hohen, unnatürlichen Belastung können langfristige Folgen sein. Auch die Narkose und die Operation selbst bergen immer Risiken wie schwere Blutungen, Entzündungen oder Verletzungen nahe liegender Organe, zum Beispiel eine Verletzung des Rippenfells bei wiederholten Operationen. Diese Komplikationen können zu dauerhaften Erkrankungen und Behinderungen führen. Deshalb ist es wichtig, dass die Patientin vor derartigen Eingriffen so schonungslos und weitgehend wie irgend möglich aufgeklärt wird. 

Ein Narkosezwischenfall ist bei jungen, gesunden Patientinnen äusserst selten. Die Einnahme von Arzneimitteln, frühere Operationen, Blutdruckschwankungen durch Aufsetzen der Patientin während der Operation erhöhen aber im Einzelfall das Risiko, ebenso Operationen in Lokalanästhesie, bei denen gelegentlich während des Eingriffs das Medikament „nachgespritzt“ werden muss. Vor allem ambulant  durchgeführte Eingriffe sind deshalb als problematisch anzusehen. Bei ausgedehnteren ästhetischen Eingriffen an der Brust wie der beidseitigen Brustvergrößerung oder Bruststraffung wird daher in der Regel ein Klinikaufenthalt und eine Vollnarkose empfohlen.

Erfahrene Brustoperateure findet man über die Homepages der großen wissenschaftlichen Fachgesellschaften:
Bei der AWOgyn (Arbeitsgemeinschaft für ästhetische, plastische und wiederherstellende Operationsverfahren in der Gynäkologie e.V.), einer Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe, und auch bei der Deutschen Gesellschaft für Plastische und Wiederherstellungschirurgie.

Links: 
www.dggg.de
www.dgpw.de
www.awogyn.com

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Ihre Gesprächspartner: 
Prof. Dr. med. Klaus Friese, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe, Direktor der Klinik und Poliklinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Ludwig-Maximilian-Universität München, Campus Innenstadt und Großhadern, Maistr. 11.

Prof. Dr. med. Ralf H. Gahr, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Plastische und Wiederherstellungschicurgie e.V., Chefarzt des Zentrums für Traumatologie mit Brandverletztenzentrum, Städtisches Klinikum "St. Georg", Delitzscher Str. 141, 04129 Leipzig.

Dr. med. Carolin Nestle-Krämling, Vorsitzende der Die Arbeitsgemeinschaft für wiederherstellende Operationsverfahren in der Gynäkologie (AWOgyn), Chefärztin der Abteilung für Senologie, Sana Krankenhaus Gerresheim, Gräulinger Str. 120, 40625 Düsseldorf.

 

Pressestelle

Sara Schönborn | Heiko Hohenhaus | Katja Mader
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