Berlin, im Dezember 2006

Vorschlag zur Ergänzung des Schwangerschaftsabbruchrechts aus medizinischer Indikation

Für eine Änderung der gesetzlichen Vorschriften zum Schwangerschaftsabbruch aus medizinischer Indikation haben sich die Bundesärztekammer und die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe ausgesprochen. Die Bundesärztekammer (BÄK) mit Sachverständigen aus dem Wissenschaftlichen Beirat und die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG) mit ihrer Arbeitsgruppe Pränataldiagnostik - Beratung und möglicher Schwangerschaftsabbruch haben hierzu einen gemeinsamen Vorschlag erarbeitet. Damit will die Ärzteschaft sowohl die Öffentlichkeit als auch die Politik zu einer qualifizierten Neuorientierung hinsichtlich der Durchführung pränataldiagnostischer Maßnahmen und von medizinisch indizierten Schwangerschaftsabbrüchen anregen.

Ziel ist es, Frauen in Konfliktsituationen zu helfen, adäquate Entscheidungen zu finden. Die dazu notwendige Abwägung soll das Lebensrecht des Kindes insbesondere auch bei fortgeschrittener Schwangerschaft schützen und gleichermaßen das Bedürfnis der Schwangeren nach einer ausgewogenen Entscheidung für ihr Leben und ihre Gesundheit berücksichtigen. In diesem Zusammenhang kommt der ärztlich geleiteten Beratungspflicht wesentliche Bedeutung zu.

Die Vorschläge zur Rechtsergänzung orientieren sich eng an der bestehenden Rechtslage. Ebenso wie vor einem Schwangerschaftsabbruch in der Frühschwangerschaft nach § 218 a Abs.1 StGB sollte auch vor einem Abbruch der Schwangerschaft nach Pränataldiagnostik (medizinische Indikation) - sofern kein Notfall vorliegt - eine Beratung gesetzlich verankert werden (vgl. Vorschlag für § 219 a [neu]).

In der Präambel des gemeinsamen Vorschlages von BÄK und DGGG wird zunächst der grundlegende Konflikt des Schwangerschaftsabbruchs nach Pränataldiagnostik dargelegt. Im Interesse einer umfassenden Problemlösung beziehen sich die dann folgenden Vorschläge nicht nur auf das Strafgesetzbuch, sondern auch auf notwendige Änderungen in anderen Rechtsvorschriften, z. B. dem Schwangerschaftskonfliktgesetz. Weitere Änderungsvorschläge beziehen sich auf die bisher unvollständige Dokumentation im Rahmen der Schwangerschaftsabbruchstatistik. Der Gesamtvorschlag ist sehr ausführlich mit einer allgemeinen und speziellen Begründung zu den einzelnen Regelungsänderungen versehen.

Aus ärztlicher Sicht ist der Vorschlag geeignet, intrauterines Leben zu jedem Zeitpunkt in gleicher Weise zu schützen, aber dennoch in einer bestehenden Konfliktsituation und besonders im Notfall angemessen reagieren zu können.

Den Vorschlag zur Ergänzung des Schwangerschaftsabbruchrechts (Langfassung) können Sie auf den Internetseiten der Bundesärztekammer und der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe abrufen:

Aktualisierung: 01.11.2007


Ihre Ansprechpartner:

Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer
Tel.: 030/40 04 56-700 (Pressestelle der deutschen Ärzteschaft)

Prof. Dr. Walter Jonat, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e.V.
Tel.: 089/7 91 51 60 oder 0173-85 64 697 (Vorstandsreferat DGGG)

Pressestelle

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Pressestelle Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e. V.
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