ThemenCheck-Bericht des IQWiG zur Geburtseinleitung veröffentlicht: Medikamentöse Verfahren nicht ersetzbar
Das IQWiG hat einen ThemenCheck-Bericht zum Thema Geburtseinleitung veröffentlicht, welcher sich mit der Fragestellung „Helfen nicht medikamentöse Verfahren wie Rizinusöl oder Akupunktur?“ auseinandersetzt. Diesem geht eine Untersuchung voraus, die die Nutzenbewertung einer Behandlung mit nicht-medikamentösen Verfahren im Vergleich zu anderen Methoden aufarbeitet. Die Ergebnisse entsprechen der aktuell gültigen DGGG-Leitlinie zur Geburtseinleitung.

Berlin, im Februar 2025 – Laut Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) werden deutschlandweit 20 bis 25% der Geburten künstlich eingeleitet. Gründe dafür seien z.B. ein überfälliger Geburtstermin oder eine Verzögerung der Geburt mit schwacher Wehentätigkeit. Eine Geburtseinleitung wird vorwiegend mit medikamentösen oder mechanischen Methoden durchgeführt, wodurch die Geburt beschleunigt werden könne. Im Zuge der Nebenwirkungen und Risiken, die bei einigen Patientinnen auftreten, erkundigen sich Frauen oft nach nicht-medikamentösen Verfahren.
Nutzenbewertung nicht-medikamentöser Verfahren
Aus diesem Grund hat das IQWiG eine Untersuchung veranlasst, die „die Nutzenbewertung einer Behandlung mit nicht-medikamentösen Verfahren im Vergleich zu einer Behandlung mit medikamentösen Verfahren, mechanischen Verfahren, Placebo oder kontrolliertem Abwarten mit dem Ziel einer Geburtseinleitung bei schwangeren Erwachsenen mit Einling ab der 37+0 Schwangerschaftswoche, die Bestimmung der Kosten (Interventionskosten) und die Bewertung der Kosteneffektivität sowie die Aufarbeitung ethischer, sozialer, rechtlicher und organisatorischer Aspekte, die mit den medizinischen Interventionen verbunden sind“1, aufarbeitete. Die beobachteten Schwangerschaften waren unauffällig und wiesen einen erwartbaren physiologischen Geburtsverlauf auf.
Die Ergebnisse der Studie weisen keinen Nutzen oder Schaden für die Interventionen Rizinusöl, Akupressur, Akupunktur sowie Empfehlung zu Geschlechtsverkehr auf. Bei einem Vergleich einer Mamillenstimulation im Vergleich zu keiner Mamillenstimulation konnte bei Mehrgebärenden ein Nutzen hinsichtlich des Blutverlustes post partum festgehalten werden. Nachtkerzenöl ergab im Vergleich zur Gabe von Placebo einen Schaden hinsichtlich des zusätzlichen Einsatzes von medikamentösen Einleitungsverfahren. Die betrachteten Studien wendeten nach erfolglosen nicht-medikamentösen Methoden weiterhin medikamentöse Vorgehen an, deren Häufigkeit und Dosierung allerdings angepasst wurde.
DGGG-Leitlinienkoordinatoren stimmen dem Bericht zu
Die Autorengruppe kommt zu dem Schluss, dass nicht-medikamentöse Einleitungsverfahren keine Wirksamkeit zeigen und medikamentöse Verfahren daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht ersetzen können. Betont wird in den Ausführungen zusätzlich die Bedeutung der frühzeitigen partizipativen Entscheidungsfindung bezüglich der Möglichkeiten der Geburtseinleitung sowie deren eventuellen Nutzen und Risiken bzw. mögliche Schäden.
Die DGGG-Leitlinienkoordinatoren der S2k-Leitlinie zur Geburtseinleitung, Prof. Sven Kehl und Prof. Michael Abou-Dakn, stimmen den im Bericht aufgeführten Ergebnissen zu: In der Leitlinie heißt es „Rizinusöl soll nicht im ambulanten Setting zur Geburtseinleitung verwendet werden“, da die Wirkweise zu Prostaglandin-typischen Nebenwirkungen zur uterinen Überstimulation führen kann und nicht ausreichend Evidenz zur Anwendung von Rizinusöl vorliegt. Auch andere alternative Verfahren seien unzureichend untersucht und würden daher nicht für eine Geburtseinleitung empfohlen. Medikamentöse Verfahren seien für diesen Prozess vorzuziehen.
Quellen:
Pressestelle
Sara Schönborn | Heiko Hohenhaus | Manuela Rank | Melanie Herberger
Pressestelle Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e. V.
Jägerstraße 58-60
10117 Berlin
Telefon: +49 (0)30-514 88 3333
E-Mail: Bitte aktivieren Sie JavaScript, um diesen Link anzuzeigen!