Berlin, im September 2021 

Tag des alkoholgeschädigten Kindes

Seit 20 Jahren wird am 09. September die Aufmerksamkeit auf alkoholgeschädigte Kinder gelenkt. Während Konsens über Alkoholverzicht in der Schwangerschaft besteht, gibt es mit Blick auf Alkoholkonsum in der Stillzeit noch Unsicherheit.

Schwangere lehnt Weinglas abAdobeStock_Prostock Studio

Jedes Jahr werden in Deutschland rund 10.000 Kinder mit sogenannten Fetalen Alkoholspektrum-Störungen (FASD) geboren. Sie weisen Verhaltensauffälligkeiten wie Ruhelosigkeit, Reizbarkeit, Lern- und Sprachprobleme auf. Etwa 3.000 dieser Kinder leiden unter dem Fetalen Alkoholsyndrom (FAS), der schwersten Form, bei der Fehlbildungen des Skeletts, der Extremitäten und des Gesichts sowie Nierenschäden oder Herzfehler hinzukommen können.1

Zum Tag des alkoholgeschädigten Kindes am 09. September 2021 erklärt  Prof. Dr. Michael Abou-Dakn, DGGG-Vorstandsmitglied und Mitglied der Nationalen Stillkommission :

„Alkohol geht 1:1 in die Muttermilch über, was dazu führen kann, dass sich die Produktion selbiger verringert. Außerdem wissen wir, dass unter anderem auch der Schlaf-Wach-Rhythmus von gestillten Säuglingen von Alkohol trinkenden Müttern gestört werden kann. Letztlich ist Muttermilch aber die beste Nahrung für das neugeborene Kind. Sie enthält alle lebenswichtigen Nährstoffe, ist stets wohltemperiert und bietet dem Säugling auch wichtige Abwehrstoffe gegen Infektionserkrankungen, die er selbst noch nicht bilden kann. Also trinkt eine Mutter idealerweise während der Stillzeit auch keinen Alkohol.“                                                                                                

 

Dossier

  • Empfehlungen, Stellungnahmen und Veröffentlichungen der Nationalen Stillkommission finden Sie hier
  • Die S3-Leitlinie zu Fetalen Alkoholspektrumstörungen (in Überarbeitung) finden Sie hier
  • Die Übersicht der BZgA-Angebote zum Thema alkoholfreie Schwangerschaft finden Sie hier
  • Das Informationsportal des FASD Deutschland e.V. finden Sie hier.

 

Quelle:

1 https://www.bzga.de/presse/pressemitteilungen/2021-09-02-kein-alkohol-in-der-schwangerschaft/

Pressestelle

Sara Schönborn | Heiko Hohenhaus | Katja Mader
Pressestelle Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e. V.
Jägerstraße 58-60
10117 Berlin
Telefon: +49 (0)30-514 88 3333
E-Mail: Bitte aktivieren Sie JavaScript, um diesen Link anzuzeigen!