Berlin, im Juni 2001

Spätabtreibungen sind unzumutbar

Der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe fordert eine Novellierung des §218 bei Spätabtreibungen Seit der Reform des §218 im Jahr 1995 ist eine Spätabtreibung aus medizinisch-sozialer Indikation praktisch bis zum Geburtstermin möglich.

Von 134.609 Abbrüchen im Jahr 2000 wurden 154 Schwangerschaften nach der 22. Woche abgebrochen. Prof. Hans Georg Bender, der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e.V. (DGGG), fordert in einem Schreiben an die Bundestagsfraktionen, rechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen, die einen derartigen Eingriff nur in dokumentierten ausserordentlichen Notsituationen zulassen.

"Sowohl für die betroffenen Schwangeren wie die beteiligten Frauenärztinnen und Frauenärzte ist ein Abbruch nach der extrauterinen Lebensfähigkeit des Feten eine unzumutbare Belastung und bedarf neuer rechtlicher Rahmenbedingungen." In einer Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft wird die Notwendigkeit von Schwangerschaftsabbrüchen in besonderen Situationen zwar grundsätzlich bejaht u.a. um illegale Vorgehensweisen zu vermeiden, Abtreibungen müssen aber dort eine Grenze finden, wo der Fötus lebensfähig ist. Dies wurde bei der Reform des Gesetzes 1995 nicht ausreichend berücksichtigt oder die Entwicklung wurde falsch eingeschätzt. Bender fordert nun eine Novellierung des §218a, Abs.2 gerade auch im unmittelbaren Zusammenhang mit der kontroversen Diskussion zur Präimplantationsdiagnostik. "In der Diskussion um die Präimplantationsdiagnostik wird den Rechten des Embryos ein hoher Stellenwert zugeordnet. Dieser steht im Widerspruch zu den Rechten des intrauterinen Embryos, der mit der Beratungslösung nach § 218 kaum Schutzrechte zugemessen bekommt."

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Sara Schönborn | Heiko Hohenhaus | Katja Mader
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