Schwangerschaft: Leitlinie zu Diagnostik und Therapie im ersten Trimenon veröffentlicht
Mit der AWMF-Leitlinie zu Ersttrimester Diagnostik und Therapie von 11-13+6 Schwangerschaftswochen werden wegweisende Informationen geliefert, die die Diagnostik- und Therapiemöglichkeiten im ersten Trimenon behandeln. Die neue S2e-Leitlinie wurde federführend von der Deutschen Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin (DEGUM) und der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG) erstellt.
Berlin, im Januar 2024 – Der Zeitpunkt 11-13+6 Schwangerschaftswochen (SSW) ermöglicht die Suche nach Schwangerschaftsproblemen. Ziel des Ersttrimester-Screenings zum Zeitpunkt 11-13+6 SSW ist die Identifikation von Risikofaktoren, die zum einen eine weiterführende Diagnostik und zum anderen eine Intervention zu einem frühen Zeitpunkt der Schwangerschaft ermöglichen. Aufgrund der raschen Entwicklung sonographischer, biochemischer und molekularer Methoden sind Vorschläge für ein strukturiertes und qualitätsgesichertes Vorgehen erforderlich, um Patientinnen bei 11+0-13+6 SSW bestmögliche Beratung, Diagnostik und Prävention bieten zu können.
Überblick über aktuelle Methoden der Pränataldiagnostik
Mit der Leitlinie zu Diagnostik und Therapie im ersten Trimenon richten sich die Fachgesellschaften, federführend die Deutsche Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin (DEGUM) paritätisch mit der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG), an Fachärztinnen und Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe und die Fachgesellschaften, sowie an Hebammen, die informiert werden sollen. Anhand der Handlungsempfehlung soll den Zielgruppen ein systematischer Überblick über die derzeitigen Möglichkeiten in der Pränataldiagnostik gegeben werden, um Schwangeren mit Einlingsschwangerschaften zum Zeitpunkt der 11-13+6 SSW in Deutschland, Österreich und der Schweiz bestmögliche Versorgung zu gewähren.
Die Leitlinie informiert darüber, was derzeit an Diagnostik in verschiedenen Bereichen verfügbar ist, wie leistungsfähig einzelne sonographische, biochemische und molekulare Komponenten sind und was derzeit sowohl vorgeschlagene Standardvorgehen als auch optionale Vorgehen sind. Weiterhin sollen Informationen darüber gegeben werden, wie spätere Risiken durch prophylaktische Maßnahmen verringert werden können und wie ein individuell zugeschnittenes Management der Schwangerschaft aussieht.
Lösungsansätze für Schwangerschaftsprobleme
Das Ersttrimester-Screening von 11-13+6 Schwangerschaftswochen ermöglicht die Suche nach Schwangerschaftsproblemen. Hierzu zählen unter anderem Chromosomenstörungen, Fehlbildungen sowie Plazentationsstörungen (Präeklampsie, Wachstumsretardierung, Fruchttod, Fehlgeburt), Glukosestoffwechselstörungen oder Frühgeburt.
„Für einen Teil der Probleme existieren im ersten Trimenon Lösungsansätze. Die Eltern können intensiv beraten werden, die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein Schwangerschaftsproblem später manifestiert, kann hinausgezögert und gesenkt werden.“
Univ.-Prof. Dr. med. Constantin von Kaisenberg
Federführender Leitlinienkoordinator, Klinik für Frauenheilkunde, Geburtshilfe & Reproduktionsmedizin, Medizinische Hochschule Hannover
Für einige der Themen konnten bereits Lösungen gefunden werden, wie beispielweise bei der Suche nach Fehlbildungen, Chromosomenstörungen und Plazentaproblemen, zu denen intrauterine Wachstumsretardierung oder Präeklampsie (Eiweißausscheidung und hoher Blutdruck) gehören. Nur zum Teil gelöst, ist die Suche nach in die Gebärmutterwand eingewachsenem Mutterkuchen (Plazenta percreta) und Blutgefäßen, die quer über oder in der Nähe des Geburtskanals liegen (Vasa praevia). Ungelöste Herausforderungen sind beispielsweise die Glukosestoffwechselstörung und die Frühgeburt. Die Handlungsempfehlung bietet eine ausführliche Auseinandersetzung mit dem Screening und möglichen Interventionen.
Die Relevanz der frühen Fehlbildungsdiagnostik wird herausgestellt, es wird jedoch betont, dass sie kein Ersatz für die weiterführende Organdiagnostik darstellt, die zwischen den 18. und 23. SSW stattfindet, da einige Fehlbildungen erst später erkennbar sind.
An der Erstellung der insgesamt 125 Seiten umfassenden Handlungsempfehlung waren Autorinnen und Autoren aus 6 Fachgesellschaften beteiligt. Finanziell unterstützt wurde die S2e-Leitlinie von der DEGUM und der DGGG.
Leitlinien sind Handlungsempfehlungen. Sie sind rechtlich nicht bindend und haben daher weder haftungsbegründende noch haftungsbefreiende Wirkung.
Hier finden Sie die vollständige Leitlinie.
Zur Seite der DEGUM geht es hier.
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