Berlin, im Januar 2021

Schutz von Schwangeren und Neugeborenen sicherstellen

Der Deutscher Hebammenverband und die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe fordern gemeinsam mit den Chefärzt*innen der Frauenheilkunde Aufnahme von Hebammen und Gynäkolog*innen in die Coronavirus-Impfverordnung.

Auch Hebammen und niedergelassene Gynäkolog*innen prioritär impfen
Die neue Coronavirus-Impfverordnung des Bundesgesundheitsministeriumsregelt, welchen Personengruppen eine Schutzimpfung prioritär zusteht. Schwangere zählen laut Beschluss der Ständigen Impfkommission (STIKO) für die Empfehlung der COVID-19-Impfung zu den Personengruppen mit erhöhtem Risiko. Da die Impfstoffe aber zumindest initial nicht für Schwangere zugelassen sein werden, sollen enge Kontaktpersonen, insbesondere Partner*innen, prioritär geimpft werden. Der Deutsche Hebammenverband e. V. (DHV), die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e. V. (DGGG) sowie die Bundesarbeitsgemeinschaft Leitender Ärztinnen und Ärzte in der Frauenheilkunde und Geburtshilfe e. V. (BLFG) weisen ausdrücklich darauf hin, dass folgerichtig auch die Mitarbeiter*innen in der Schwangerschaftsbetreuung und ambulanten und stationären Geburtshilfe zu den Personengruppen mit hoher Priorität für eine COVID-19-Impfung zählen. Dies ermöglicht zum einen den höheren Schutz für schwangere Frauen, die für die Geburt eine stationäre Einrichtung aufsuchen. Damit dieser Schutz zum anderen auch außerhalb der Klinik greift, müssen auch freiberuflich tätige Hebammen und niedergelassene Gynäkolog*innen in die Liste der Berufsgruppen mit hoher Priorität aufgenommen werden.

Erhöhtes Erkrankungsrisiko für Schwangere und Neugeborene
Laut Studien des US-Gesundheitsministeriums haben Schwangere und Neugeborene ein erhöhtes Erkrankungsrisiko. „Alle, die unter einem erhöhten Risiko stehen, müssen besonders geschützt werden“, sind sich Prof. Dr. Anton Scharl, Präsident der DGGG, Prof. Dr. Babür Aydeniz, Vorsitzender der BLFG, und Ulrike Geppert-Orthofer, Präsidentin des DHV, einig: „Dieser Schutz muss in Kliniken, aber auch außerhalb gewährleistet sein. Da schwangere Frauen sich nach Empfehlungen der Ständigen Impfkommission anfänglich nicht impfen lassen sollen, muss deren Umfeld geschützt sein. Wir halten es daher für unabdingbar, dass niedergelassene Gynäkolog*innen und freiberufliche Hebammen eine Möglichkeit bekommen sollen, sich impfen zu lassen. Sie sollten – wie die ambulante Pflege und pädiatrische Praxen – zu den prioritär zu impfenden Personen gehören.“

Empfehlung: Kontaktpersonen von Schwangeren impfen
Neueste Studienergebnisse belegen bei Schwangeren ein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf sowie häufigere Frühgeburten und eine höhere Rate an Neugeborenen, die auf einer neonatologischen Intensivstation betreut werden mussten. Die Ständige Impfkommission empfiehlt daher, enge Kontaktpersonen von Schwangeren zu impfen. Zu dieser Personengruppe zählen auch freiberuflich tätige Hebammen und Gynäkolog*innen, die im Tagesablauf regelmäßig eine Reihe von Schwangeren betreuen. Genau wie in der ambulanten Pflege sind die Kontaktbeschränkungs- und Infektionsschutzmaßnahmen auch in der Versorgung von Schwangeren und Wöchnerinnen nicht immer einzuhalten, da enger Personenkontakt unerlässlich ist. Um dem erhöhten Schutzbedarf Schwangerer Rechnung zu tragen, müssen alle relevanten Personengruppen die Möglichkeit zur Impfung haben. 

Die Studien des Centers for Disease Control and Prevention, welche eine erhöhte Gefährdung für Schwangere und Neugeborene nachweisen, erhalten Sie hier: 
Studie zum Erkrankungsrisiko von Schwangeren:
https://www.cdc.gov/mmwr/volumes/69/wr/mm6944e3.htm

Studie zum Erkrankungsrisiko von Neugeborenen:
https://www.cdc.gov/mmwr/volumes/69/wr/mm6944e2.htm

Kontakt und weitere Informationen:

Deutscher Hebammenverband e. V.
Pressestelle
Telefon: +49 (0)30-3940 677 30
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Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e. V.
Repräsentanz der DGGG und Fachgesellschaften
Pressestelle
Tel.: +49 (0)30-514 88 3333
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Der Deutsche Hebammenverband e. V.

Der Deutsche Hebammenverband e. V. (DHV) ist der größte Hebammenberufsverband in Deutschland und setzt sich aus 16 Landesverbänden mit über 20.000 Mitgliedern zusammen. Er vertritt die Interessen aller Hebammen. Im DHV sind angestellte und freiberufliche Hebammen, Lehrerinnen für Hebammenwesen, Hebammenwissenschaftlerinnen, Hebammen in den Frühen Hilfen, hebammengeleitete Einrichtungen sowie Hebammenschülerinnen und Studierende vertreten. Über die berufliche Interessenvertretung hinaus ist eine gute medizinische und soziale Betreuung der Frauen und ihrer Kinder vom Beginn der Schwangerschaft bis zum Ende der Stillzeit ein zentrales Anliegen des Verbandes. Als Mitglied in der European Midwives Association (EMA), im Network of European Midwifery Regulators (NEMIR) und in der International Confederationof Midwives (ICM) setzt er sich auch auf europäischer und internationaler Ebene für dieStärkung der Hebammenarbeit sowie die Gesundheit von Frauen und ihren Familien ein.

Die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e. V.

Die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e. V. (DGGG) ist eine der großen wissenschaftlichen Fachgesellschaften in Deutschland. Sie hat sich der Stärkung der Fachgebiete der Frauenheilkunde und Geburtshilfe verschrieben und fördert das gesamte Fach und seine Subdisziplinen, um die Einheit des Faches Frauenheilkunde und Geburtshilfe weiter zu entwickeln. Als medizinische Fachgesellschaft engagiert sich die DGGG fortwährend für die Gesundheit von Frauen und vertritt die gesundheitlichen Bedürfnisse der Frau auch in diversen politischen Gremien.

Pressestelle

Sara Schönborn | Heiko Hohenhaus | Katja Mader
Pressestelle Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e. V.
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