Registrierung in der Liste der Bundesärztekammer nach § 13 Abs. 3 Schwangerschaftskonfliktgesetz

Krankenhäuser und Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, werden aufgerufen, sich in der sogenannten BÄK-Liste bei der Bundesärztekammer zu registrieren. Hintergrund: Bisher ist der Rücklauf für ein adäquates Informationsangebot für Frauen in Konfliktsituationen bundesweit betrachtet zu gering.

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Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz zur Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch beschlossen. Am 29.03.2019 ist es in Kraft getreten.

In Artikel 2 wurde das Schwangerschaftskonfliktgesetz in diesem Zusammenhang in § 13 um folgenden Absatz 3 ergänzt:

„(3) Die Bundesärztekammer führt eine Liste der Ärztinnen und Ärzte sowie der Krankenhäuser und Einrichtungen, die ihr mitgeteilt haben, dass sie Schwangerschaftsabbrüche unter den Voraussetzungen des § 218a Absatz 1 bis 3 des Strafgesetzbuches durchführen, und darf die zu diesem Zwecke erhobenen personenbezogenen Daten verarbeiten. Die Liste enthält auch Angaben über die jeweils angewendeten Methoden zur Durchführung eines Schwangerschaftsabbruchs, soweit diese mitgeteilt werden. Die Bundesärztekammer aktualisiert die Liste monatlich auf der Grundlage der ihr mitgeteilten Informationen, veröffentlicht sie im Internet und stellt sie der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben und den Ländern zur Verfügung.“

Die Aufnahme in die Liste ist freiwillig. Sie kann hier beantragt werden. Ein mehrstufiger Registrierungs- und Verifizierungsprozess gewährleistet die Sicherheit und Korrektheit der Angaben. Nutzer des elektronischen Arztausweises haben die Möglichkeit, sich mit seiner Hilfe nach der Online-Registrierung elektronisch anzumelden. Alle anderen ÄrztInnen erhalten die Anmeldeunterlagen nach der online-Registrierung auf dem Postweg.

Ausfühliche Informationen bietet die Bundesärztekammer an.

Dossier

  • Das Editorial von DGGG-Präsident Prof. Anton J. Scharl finden Sie hier.
  • Die aktuelle BÄK-Liste finden Sie hier.
  • Die Datenbank zu den anerkannten Beratungsstellen finden Sie hier.
  • Die Anmeldung zur S2k-Leitlinie "Sicherer Schwangerschaftsabbruch" finden Sie hier.
  • Die Pressemitteilung zur Forderung, die Bereitschaft zu Schwangerschaftsabbrüchen als Einstellungsvoraussetzung festzulegen, finden Sie hier.

 

Pressestelle

Sara Schönborn | Heiko Hohenhaus | Katja Mader
Pressestelle Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e. V.
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