Berlin, im Januar 2003

Präimplantationsdiagnostik unter strengen Auflagen genehmigen / Pränataldiagnostik verbessern

Prof. Klaus Diedrich, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe DGGG, begrüßt das differenzierte Votum des Nationalen Ethikrates zur Präimplantationsdiagnostik und die damit angestoßene Diskussion, zu einer rechtlichen Regelung der PID in einem Medizinfortpflanzungsgesetz zu kommen. "Eine Zulassung der PID bei strenger Indikation sowie deren Durchführung in nur wenigen Zentren zielt in die richtige Richtung," kommentiert Diedrich die Stellungnahme.

Auf den Vorwurf die PID würde sich genauso ausweiten wie die Pränatale Diagnostik PND, die zunächst auch nur für besondere Indikationen vorgesehen war, antwortet Diedrich: "Die PID ist nicht von der PND zu trennen. Wir haben das Problem erkannt und müssen erhebliche Anstrengungen unternehmen, die Pränatale Diagnostik zu verbessern. Das gilt sowohl für die Durchführung der Verfahren der PND wie in hohem Maße für die Aufklärung und Beratung der Schwangeren vor, während und nach der Pränataldiagnostik."

In der DGGG wird derzeit ein Diskussionsentwurf "Schwangerschaftsabbruch nach Pränataldiagnostik" breit diskutiert, der die aufgezeigte Problematik behandelt. Nach Überarbeitung soll das Positionspapier am 21. Mai 2003 in Berlin der Öffentlichkeit vorgestellt und diskutiert werden.

"Pränataldiagnostik dient zur Gesundheitsvorsorge der werdenden Mutter und ihres ungeborenen Kindes und wird, bis auf wenige Ausnahmen, so auch angewendet, das dürfen wir bei aller Kritik nicht vergessen," stellt Diedrich abschließend fest.


Prof. Diedrich steht für Telefoninterviews zur Verfügung
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