Neue Förderrichtlinien zur Forschung auf dem Gebiet der Frauengesundheit
Das Bundesministerien für Gesundheit (BMG) und das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) haben im Januar neue Richtlinien für die Förderung der Forschung auf dem Gebiet der Frauengesundheit veröffentlicht.
Berlin, im Januar 2026 – Die Bundesregierung will die Forschung auf dem Gebiet der Frauengesundheit deutlich stärken. Das Bundesforschungsministerium hat die Richtlinie zur Förderung von interdisziplinärer Forschung zum besseren Verständnis von Entstehung, Ausprägung und Behandlung von Wechseljahresbeschwerden veröffentlicht.
Wissenschaftliche Evidenz zur Behandlung von Wechseljahresbeschwerden
Die Forschung dazu soll zu einem besseren Verständnis der Entstehung und unterschiedlichen Ausprägung der Wechseljahresbeschwerden sowie einer Verbesserung der Prävention, Diagnostik und Therapie beitragen. Hierdurch soll wissenschaftliche Evidenz generiert werden für Ansatzpunkte zur Verbesserung von Prävention, Diagnostik und Therapie von Wechseljahresbeschwerden. Hierzu sollen unter anderem die Mechanismen der Entstehung und unterschiedlichen Ausprägung der Beschwerden untersucht sowie neue Biomarker und Verfahren zur besseren Klassifikation von Wechseljahresstadien entwickelt werden.

Darüber hinaus sollen Risikofaktoren für nicht übertragbare Krankheiten in den Wechseljahren beziehungsweise von protektiven Faktoren für ein gesundes Altern der Frauen in dieser Phase identifiziert werden. Frist zur Einreichung einer Projektbeschreibung ist der 15.04.2026, 12:00 Uhr. Antragsberechtigt sind staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Einrichtungen und Träger der Gesundheitsversorgung gegebenenfalls auch mit dem Status eines Unternehmens der gewerblichen Wirtschaft, Selbsthilfegruppen und Patientenorganisationen. Zur Förderrichtlinie des BMFTR
Bundesministerium für Gesundheit startet Antragsphase
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat ebenfalls die Antragsphase für zwei Förderrichtlinien gestartet: „Patientinnenzentrierte Versorgung von Frauen“ und „Nachwuchsgruppen Versorgungsforschung Frauengesundheit“. Beide Förderrichtlinien haben ein Volumen von je bis zu fünf Millionen Euro. Die Projekte sollen spätestens zum 1. Januar 2027 starten und können jeweils bis zu drei Jahre sowie für die Nachwuchsgruppen bis zu fünf Jahre dauern. Das Auswahlverfahren ist zweistufig angelegt. Frist zur Einreichung einer Projektbeschreibung ist der 13.02.2026, 12:00 Uhr.
Förderrichtlinie „Patientinnenzentrierte Versorgung von Frauen“
Mit dieser Förderrichtlinie werden Projekte gefördert, die sich mit der patientinnenzentrierten Versorgung von Frauen befassen. Ziel ist es, wissenschaftliche Evidenz zu gewinnen für eine Verbesserung der Versorgung von Frauen in Deutschland. Zur Förderrichtlinie des BMG
Förderrichtlinie „Nachwuchsgruppen Versorgungsforschung Frauengesundheit“
Mit dieser Förderrichtlinie sollen gezielt Nachwuchsgruppen an (Fach-) Hochschulen sowie außeruniversitären Einrichtungen im Themenfeld Frauengesundheit aufgebaut sowie das Entstehen institutioneller Kapazitäten in der Versorgungsforschung angestoßen werden. Zur Förderrichtlinie des BMG
Pressestelle
Sara Schönborn | Heiko Hohenhaus | Manuela Rank | Melanie Herberger
Pressestelle Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e. V.
Jägerstraße 58-60
10117 Berlin
Telefon: +49 (0)30-514 88 3333
E-Mail: Bitte aktivieren Sie JavaScript, um diesen Link anzuzeigen!