Berlin, im Januar 2015
LNG und UPA zur Notfallkontrazeption - Aktuelles Statement der Frauenärzte
Gemeinsame Pressemitteilung des Berufsverbandes der Frauenärzte (BVF), der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG) und der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologische Endokrinologie und Fortpflanzungsmedizin (DGGEF)
Auch wenn eine Rezeptfreiheit von UPA und LNG aus pharmakologischer Sicht möglich scheint, halten der Berufsverband der Frauenärzte (BVF), die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG) und die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologische Endokrinologie und Fortpflanzungsmedizin (DGGEF) die Beratung bei der Frauenärztin bzw. dem Frauenarzt für die bewährte, nachhaltige und damit optimale Lösung. Dies betonen die Präsidenten der drei Institutionen, Dr. med. Christian Albring (BVF), Prof. Dr. med. Diethelm Wallwiener (DGGG) und Prof. Dr. med. Thomas Rabe (DGGEF). Die Rezeptpflicht und die frauenärztliche Beratung haben dazu beigetragen, dass Deutschland in Europa und weltweit mit seiner niedrigen Rate an Schwangerschaftsabbrüchen einen Spitzenplatz einnimmt. In allen anderen Ländern ist die Schwangerschaftsabbruchrate vor allem auch bei Teenagern um ein vielfaches höher.
"Eine medizinisch kompetente, sorgfältige, und vertrauliche Beratung in der Apotheke zu den Fragen, ob die Einnahme der Pille danach überhaupt notwendig ist, welches Präparat möglicherweise geeignet oder ungeeignet ist, welche Nebenwirkungen zu erwarten sind und vor allem, wie im weiteren Zyklus verhütet werden muss, damit es nicht nach der Verschiebung des Eisprungs später noch zu einer ungewünschten Schwangerschaft kommt, ist problematisch und in den meisten Fällen unmöglich. Hinzu kommt die Beratung hinsichtlich sexuell übertragbarer Erkrankungen und im Einzelfall weitere diagnostische und therapeutische Maßnahmen", so die Ansicht der Experten.
Zudem sind rezeptfreie Arzneimittel nicht erstattungsfähig. Die Pille danach wird bisher aber für Mädchen und Frauen bis zum 20. Lebensjahr ebenso wie die "normale" Antibabypille von der Krankenkasse bezahlt. Wenn junge Frauen künftig für die Pille danach in der Apotheke bezahlen müssten, würde das die Situation deutlich verschlechtern. Es wäre dann zu fürchten, dass Teenager trotz eines ungeschützten Geschlechtsverkehrs von dem Kauf Abstand nehmen und schwanger werden.
Falls Gesundheitsminister Hermann Gröhe die Frauenärzte auffordert, gemeinsam mit den Apothekern eine Beratungslösung zu erarbeiten und damit eine verantwortungsvolle Rezeptfreiheit für die beiden Arzneimittel zur Notfallverhütung vorzubereiten, werden sich der Berufsverband der Frauenärzte (BVF), die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG) und die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologische Endokrinologie und Fortpflanzungsmedizin (DGGEF) beratenden Gesprächen trotz der weiter bestehenden Bedenken nicht verweigern.
Jetzt schon scheint aber klar, dass, wie auch in der Schweiz, die Mädchen und Frauen neben den Kosten für das Medikament künftig auch für die Beratung zahlen müssen, während sie bisher Bestandteil des Leistungskataloges der Krankenkassen war. Auch werden nicht die Politik, die Medien oder die Apotheker die Folgen steigender unerwünschter Schwangerschaften tragen müssen, sondern die Mädchen und Frauen, und im Falle eines Schwangerschaftsabbruches auch die Frauenärzte. Und leider findet schon heute nicht jede Betroffene einen Frauenarzt, der einen Abbruch vornimmt.
-Abdruck honorarfrei, Beleg erbeten -
Pressestelle
Sara Schönborn | Heiko Hohenhaus | Katja Mader
Pressestelle Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e. V.
Jägerstraße 58-60
10117 Berlin
Telefon: +49 (0)30-514 88 3333
E-Mail: Bitte aktivieren Sie JavaScript, um diesen Link anzuzeigen!