Berlin, 31. Januar 2019
Kostenübernahme der Präimplantationsdiagnostik: Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe unterstützt Initiative des Gesundheitsministers Spahn
Die Präimplantationsdiagnostik (PID) erlaubt die Feststellung schwerwiegender genetischer Auffälligkeiten und Chromosomenstörungen an außerhalb des mütterlichen Körpers entwickelten Embryonen. In Deutschland ist die PID mit Bundestagbeschluss von 2011 in Ausnahmefällen erlaubt, wenn ein hohes Risiko für eine schwerwiegende Erbkrankheit besteht oder eine kindliche Schädigung zu erwarten ist, die mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer Tot- oder Fehlgeburt führen würde. So sollen familiär vorbelasteten Frauen oder Paaren eine schwere Erbkrankheit ihres Kindes sowie wiederholte Fehl- oder Totgeburten, aber auch Schwangerschaftsabbrüche in der fortgeschrittenen Schwangerschaft erspart werden.
Welche Erbkrankheiten als „schwerwiegend“ eingeschätzt werden, muss von speziell eingerichteten Ethikkommissionen entschieden werden, die jeden Einzelfall gesondert überprüfen. Die Kosten für die Arbeit der Ethikkommissionen schwanken nach eigenen Angaben zwischen 500 und 5000 Euro. Diese Kosten müssen in jedem Fall von den betroffenen Paaren übernommen werden, ebenso wie die Kosten für die genetische Untersuchung der Embryonen, die zusätzlichen zwischen 2000 bis 7500 Euro betragen. Hinzu kommen noch bis zu 5000 Euro für die grundsätzlich bei der PID erforderlichen Maßnahmen der assistierten Fortpflanzung, zumindest, sofern nicht zusätzlich eine eingeschränkte Fruchtbarkeit vorliegt, die eine Beteiligung der Krankenkassen an den IVF/ICSI-Kosten rechtfertigen würde.
Genetisch betroffene Wunscheltern sind in Deutschland also derzeit neben ihrer schweren menschlichen und medizinischen Belastung mit erheblichen finanziellen Hürden konfrontiert, die ihnen nicht selten den Zugang zur eigentlich erlaubten PID faktisch unmöglich machen. Wenn diese Paare ihren Kinderwunsch nicht aufgeben, bleibt ihnen nur die „Schwangerschaft auf Probe“ mit Durchführung einer pränatalen Diagnostik und beim Nachweis des befürchteten schweren genetischen Defekts beim Kind womöglich der Schwangerschaftsabbruch: Eine grausame Alternative, deren Kosten allerdings ironischerweise von den Krankenkassen voll übernommen werden.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat die Pläne zur Kostenübernahme aufgrund von Widerständen innerhalb der CDU erst einmal gestoppt. Noch in diesem Jahr soll das Thema aber erneut aufgegriffen werden. „Die DGGG unterstützt die Initiative des Gesundheitsministers, denn mit der in Aussicht gestellten Kostenübernahme für die PID würde für viele betroffene Paare der Zugang zu dieser seit 2011 in engen Grenzen erlaubten Methode erst möglich“, betont Prof. Dr. Anton Scharl, Präsident der DGGG.
Die DGGG empfiehlt allerdings eine umsichtige Regelung der Details einer zukünftigen Kostenübernahme und eine Orientierung an zeitgemäßen Familienstrukturen.
Die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e. V.
Die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e. V. (DGGG) ist eine der großen wissenschaftlichen Fachgesellschaften in Deutschland. Sie hat sich der Stärkung der Fachgebiete der Frauenheilkunde und Geburtshilfe verschrieben und fördert das gesamte Fach und seine Subdisziplinen, um die Einheit des Faches Frauenheilkunde und Geburtshilfe weiter zu entwickeln. Als medizinische Fachgesellschaft engagiert sich die DGGG fortwährend für die Gesundheit von Frauen und vertritt die gesundheitlichen Bedürfnisse der Frau auch in diversen politischen Gremien.
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