Kinderschutz im Gesundheitssystem fest verankern

Das Positionspapier der Deutschen Gesellschaft für Kinderschutz in der Medizin (DGKiM) wird von der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e.V. (DGGG) unterstützt. Kernforderung ist, den Kinderschutz im Gesundheitssystem fest zu verankern und dafür eine flächendeckende, fachlich standardisierte und nachhaltige Versorgungsleistung im Gesundheitssystem zu schaffen. 

Malendes Mädchen Kinderschutz Yanadjan/stock.adobe.com
Kinder und Jugendliche zu schützen, ist eine zentrale Aufgabe der Gesellschaft. Auch das Gesundheitssystem muss seinen Beitrag dazu leisten können.

Berlin, im Juli 2022 - „Kinder und Jugendliche können nur geschützt werden, wenn auch im Gesundheitssystem flächendeckende und nachhaltige Strukturen etabliert werden“, so die Deutsche Gesellschaft für Kinderschutz in der Medizin (DGKiM) in ihrem Positionspapier. Ziel ist es, der Politik zu verdeutlichen, welche Rahmenbedingungen geschaffen werden müssen, damit das Gesundheitssystem Verantwortung übernehmen und seinen Beitrag zum Kinderschutz leisten kann.

Wichtige Eckpunkte des Papiers sind: Es müssen mit Stellenanteilen hinterlegte Kinderschutzgruppen integraler Bestandteil an jeder Klinik sein und es müssen Regelfinanzierungsmodelle für Kinderschutzfälle etabliert werden. Der 126. Deutsche Ärztetag 2022 in Bremen hat das Positionspapier in einem Beschluss unterstützt.

Kindeswohlgefährdung: Kliniken und Arztpraxen häufig der erste Anlaufpunkt

Im Jahr 2020 wurde von den Jugendämtern in Deutschland mit knapp 194.500 Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls mit Abstand der bisherige Höchststand in den vorliegenden Jahresbetrachtungen erreicht, wobei in 60.551 Fällen eine Kindeswohlgefährdung festgestellt wurde [Destatis 2021]. Die Polizeiliche Kriminalstatistik erfasste 2020 14.500 Fälle von sexueller und 4.918 Fälle von körperlicher Misshandlung [BKA 2021].

„Kinderschutz als gesundheitliche und gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist auch in der Medizin ein zentrales Thema. Arztpraxen, Notaufnahmen, Kliniken und der Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) sind häufig die erste Anlaufstelle für Betroffene“, heißt es in dem von der DGGG unterstützten Papier. Dieser Versorgung gerecht zu werden, erfordert eine gute Aus-, Weiter- und Fortbildung der Fachkräfte, professionelle Strukturen mit Integration in die ambulante und stationäre Regelversorgung sowie einer flächendeckenden Regelfinanzierung.

Jedes von einer Kindeswohlgefährdung betroffene Kind, das an irgendeiner Stelle im Gesundheitssystem vorstellig wird, soll als Kinderschutzfall erkannt werden und die jeweils notwendige medizinische Expertise und Hilfe erhalten.

Zur Deutschen Gesellschaft für Kinderschutz in der Medizin (DGKiM)

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