Gemeinsame Stellungnahme zur Beibehaltung der Mindestmengenregelung bei Frühgeborenen
Die Fachgesellschaften DGPM, DGGG und AGG, DGPGM, GNPI warnen: Die Klage dreier Bundesländer gegen die Mindestmengenregelung gefährdet Leben von Frühgeborenen.
Berlin, im August 2025 – Mit absolutem Unverständnis nehmen in einer gemeinsamen Stellungnahme die unterzeichnenden wissenschaftlichen Fachgesellschaften die Klage dreier Bundesländer beim Bundesverfassungsgericht gegen die Festlegung von Mindestmengen durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) zur Kenntnis. Sollte es zu einer Aufhebung der Mindestmengenregelung für die Versorgung von extrem unreifen Frühgeborenen kommen, besteht die Gefahr, dass in Deutschland wieder mehr Kinder versterben. Daher fordern die Fachgesellschaften die Gesundheitsminister der Länder auf, sich für ein gesundes Aufwachsen der kommenden Generation einzusetzen und sich für einen Erhalt der Mindestmengenregelung stark zu machen. Die Stellungnahme wurde von der Deutschen Gesellschaft für Perinatale Medizin e.V. (DGPM), der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e.V (DGGG), der Arbeitsgemeinschaft für Geburtshilfe und Pränatalmedizin in der DGGG e.V. (AGG), der Deutschen Gesellschaft für Pränatal- und Geburtsmedizin e.V. (DGPGM) und der Gesellschaft für Neonatologie und Pädiatrische Intensivmedizin e.V. (GNPI) unterzeichnet.

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