Berlin, im März 2012
Frauenheilkunde als Wahlmöglichkeit im Medizinstudium erhalten
Medizinstudentinnen und -studenten sollten weiterhin die Möglichkeit behalten, im dritten Tertial des Praktischen Jahres ihr Zusatzfach frei zu wählen. Deshalb apelliert die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe an den Bundesrat, die geplante Novellierung der Approbationsordung zu überdenken.
Medizinstudentinnen und -studenten sollten weiterhin die Möglichkeit behalten, im dritten Tertial des Praktischen Jahres ihr Zusatzfach frei zu wählen. Die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe hält deshalb den Änderungantrag des Gesundheitsausschusses zur Novelle der Approbationsordnung für bedenklich, nach dem zusätzlich zu den beiden Tertialen in der Inneren Medizin und in der Chirurgie der dritte Abschnitt des Praktischen Jahres – des letzten Jahres der Medizinerausbildung – grundsätzlich in der Allgemeinmedizin geleistet werden soll.
Eine solche Einschränkung, so die DGGG, nimmt den Studierenden die Möglichkeit, sich zusätzliche Qualifikationen anzueignen und sich bewusst für eine Facharztausbildung zu entscheiden. „Viele Studierende probieren in dem Wahltertial aus, ob sie sich in der Frauenheilkunde wohl fühlen, und entscheiden sich nach dem Staatsexamen dann bewusst für die Weiterbildung in unserem Fach“, so Prof. Klaus Friese, Präsident der DGGG. „Außerdem schadet es auch denjenigen, die später das Fach wechseln, nicht, eine Schwangerschaft erkennen und eine unkomplizierte Entbindung betreuen zu können, und das gilt auch für Allgemeinmediziner.“
Die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe fordert den Bundesrat auf, bei der geplanten Novelle der ärztlichen Approbationsordnung auf das Pflicht-Tertial in der Allgemeinmedizin zu verzichten. Die DGGG unterstützt mit diesem Appell voll umfänglich die Position der Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland (bvmd). Friese vermutet: „Ob ein solches Pflicht-Tertial am Ende mehr Allgemeinmediziner hervorbringen würde, ist ohnehin zweifelhaft.“
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