FAQ Angusta® zur Geburtseinleitung

Die aktuelle mediale Berichterstattung und die daraufhin entstandenen Diskussionen haben zu einer gewissen Verunsicherung bezüglich der Anwendung von Misoprostol (Angusta®) zur Geburtseinleitung geführt. Im Folgenden werden die häufigsten Fragen hierzu beantwortet.

Expertinnen und Experten beantworten die häufigsten Fragen zu Angusta zur Geburtseinleitung.
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Diese häufig gestellten Fragen haben unsere Expertinnen und Experten beantwortet:

Ja, Angusta® darf weiterhin zur Geburtseinleitung eingesetzt werden. Eine rechtliche Einschätzung zweier ausgewiesener Medizinrechtler, veröffentlicht im FRAUENARZT, stellt klar, dass keine rechtlichen Bedenken gegen den Einsatz von Angusta® in der Geburtshilfe bestehen. 

Zum Beitrag

Angusta® darf nur von qualifiziertem medizinischem Personal in einer klinischen Einrichtung verabreicht werden, die über die notwendige Infrastruktur zur kontinuierlichen Überwachung von Fetus und Uterus verfügt. Eine medikamentöse Geburtseinleitung sollte stets im stationären Setting erfolgen.

Bekannte Nebenwirkungen von Angusta® umfassen unter anderem eine Uterusüberstimulation, mit oder ohne Veränderungen der fetalen Herzfrequenz. Eine Uterusüberstimulation führt nicht zwangsläufig zu einem pathologischen CTG, einem Kaiserschnitt oder einem schlechten kindlichen Outcome, wenn sie rechtzeitig erkannt wird und entsprechende Maßnahmen, wie z.B. eine wehenhemmende Therapie, ergriffen werden. In sehr seltenen Fällen können vorzeitige Plazentaablösung, Uterusrupturen oder neonatale Asphyxie auftreten. Diese Risiken betreffen alle medikamentösen Methoden zur Geburtseinleitung.

Frauen sollten vor der Anwendung von Angusta® über die potenziell schwerwiegenden Risiken einer Uterus-Hyperstimulation und die Notwendigkeit der Beendigung der Gabe bei einsetzender Wehentätigkeit informiert werden. Dies gilt auch für die alternativen Prostaglandin-E2-Präparate.

Die empfohlene Dosierung von Angusta® gemäß Fachinformation beträgt 25 Mikrogramm oral alle zwei Stunden oder 50 Mikrogramm oral alle vier Stunden. Diese Dosierungen entsprechen sogenannten Niedrigdosisprotokollen. Die maximale Dosis liegt bei 200 Mikrogramm innerhalb von 24 Stunden.

Dosen von 50 µg bis maximal 100 µg gehören zu den Hochdosisprotokollen. Es gibt keinen signifikanten Unterschied hinsichtlich des Outcomes, auch bei diesen höheren Dosierungen. Diese Dosierungen sollten jedoch nicht primär verwendet, sondern erst im Verlauf der Geburtseinleitung nach dokumentierter Aufklärung der Patientin und unter Abwägung des möglichen Nutzens in spezifischen Situationen, wie etwa bei stark ausgeprägter mütterlicher Adipositas, verabreicht werden. In solchen Fällen kann eine höhere Dosierung möglicherweise eine vaginale Geburt ermöglichen.

Im Rahmen einer medikamentösen Geburtseinleitung ist die Überwachung mittels CTG obligatorisch. Eine kontinuierliche CTG-Überwachung ist jedoch nicht notwendig. Eine CTG-Kontrolle sollte immer vor Beginn der medikamentösen Geburtseinleitung, nach der Gabe des Medikaments und bei Auftreten relevanter Wehen, einer Blutung oder eines Blasensprungs erfolgen.

Angusta® darf nicht verwendet werden, wenn die Schwangere in der Vorgeschichte einen Kaiserschnitt oder eine andere relevante Gebärmutteroperation hatte. Ebenso darf kein Prostaglandin verabreicht werden, wenn die Geburt bereits begonnen hat und Wehen vorhanden sind. Hierbei ist es wichtig, zwischen Kontraktionen, die keinen Geburtsbeginn anzeigen, und regelmäßiger, schmerzhafter und progressiver Wehentätigkeit, die auf einen Geburtsbeginn hinweisen, zu unterscheiden.

Die Arbeitsgemeinschaft für Geburtshilfe und Pränatalmedizin in der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e.V. (AGG)
Die AGG e. V. ist eine selbständige Untergliederung der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe. Sie verfolgt die Förderung der Wissenschaft und Forschung sowie der Aus- und Weiterbildung von Medizinern in den Themen- und Aufgabenbereichen der Pränatal- und Geburtsmedizin und befasst sich mit allen klinischen, wissenschaftlichen und organisatorischen Anliegen auf diesem Gebiet.
Mehr Informationen: https://www.ag-geburtshilfe.de

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