Berlin, im Mai 2004

Empfehlungen zur Hormontherapie aktualisiert und bestätigt

Im Auftrag der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe DGGG hat ein Expertengremium die Empfehlungen zur Anwendung der Hormontherapie HT für Ärzte und Patientinnen aktualisiert.

Prof. Dr. Klaus Diedrich, Präsident der DGGG, bestätigte im Ergebnis die Kernaussagen der Empfehlungen von Februar 2003: "Die Hormontherapie soll bei vorhandener Indikation, z. B. bei starken Wechseljahrsbeschwerden zur Anwendung kommen. Sie sollte aber nur so lange wie erforderlich eingesetzt - und regelmäßig überprüft werden."

Nach der Veröffentlichung von neuen Studienergebnissen (u.a. One Million Women Study, und Östrogenarm der WHI Studie) hatte Klaus Diedrich wieder Prof. Olaf Ortmann, Direktor der Universitätsfrauenklinik Regensburg, mit der Federführung bei der Überarbeitung der Empfehlungen beauftragt. Ortmann:"Unser Ziel ist es, Ärzte und Patientinnen sachlich entsprechend der Datenlage zur Hormontherapie zu informieren, damit Nutzen und Risiko einer HT sorgfältig abgewogen werden können."
Die Experten kommen zu dem Ergebnis: Die Studien bestätigen die hohe Wirksamkeit der HT bei Wechseljahrsbeschwerden wie Schweißausbrüchen, Hitzewallungen oder Urogenitalatrophie. Sie hat eine vorbeugende Wirkung auf die Osteoporose. Aber die Einnahme von Hormonen hat auch Risiken: Beispielsweise treten Thrombosen, Schlaganfälle, Gallenblasen- und Gallenwegserkrankungen häufiger bei Frauen auf, die Hormone einnehmen. Das Brustkrebsrisiko ist nach kombinierter Östrogen/Gestagen-Therapie gering erhöht, jedoch nach alleiniger Östrogenbehandlung nach Ergebnissen der WHI-Studie nicht.
"Die Empfehlungen ergeben sich aus der Einschätzung des derzeitigen wissenschaftlichen Kenntnisstands durch die Mitglieder des Konsensuskomitees. Basierend auf neuen Erkenntnissen werden sie regelmäßig aktualisiert," so Ortmann abschließend.


Anfragen an:

Prof. Dr. Olaf Ortmann (Tel. 0941/ 782 34 10/00).
Prof. Dr. Klaus Diedrich(Tel. 0451/500-6374)

Wiedergabe der Empfehlungen unter Nennung der Urheberschaft und Bezugquelle,
Belegexemplar erbeten.

 

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