Berlin, im Februar 2005

Einladung zur Offenen Krebskonferenz Berlin 2005

Seit dem 1.1.2004 haben Frauen zwischen 50 und 69 Jahren alle zwei Jahre Anspruch auf eine Mammographie. Wann wird dieser Anspruch endlich eingelöst werden können?

Offene Krebskonferenz Berlin 2005

Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e.V.
27. Februar, 10:45 - 11:45, Saal 4/5, ICC Berlin

2002 entschieden sich die Parteien im Deutschen Bundestag für ein Mammographie-Screening (Röntgenreihenuntersuchung der Brust) in Deutschland. Mit Beschluss vom 25. März 2003 hat der Gemeinsame Bundesausschuss Ärzte und Krankenkassen die Brustkrebsfrüherkennungs-Richtlinien geändert: seit dem 1.1.2004 hat jede Frau in Deutschland alle zwei Jahre einen Anspruch auf eine Mammographie. Bis Ende 2005 soll das System bundesweit etabliert sein. Doch bis heute können Frauen - bis auf drei Modellregionen in Bremen, Wiesbaden, Weser-Ems und einer Sonderregelung in Bayern - ihren Anspruch nicht einlösen.

Unter Vorsitz von Prof. Rolf Kreienberg (Universitätsklinik Ulm) informieren die Expertinnen und Experten
Nutzen der Mammographie für die Brustkrebsfrüherkennung
Schreer, I., Universitätsklinikum Schleswig-Holstein, Kiel

Stand der Etablierung des Mammographie-Screenings in Deutschland
Graebe-Adelssen, J.S., Geschäftsführung Kooperationsgemeinschaft Mammographie, Köln

Mammographie-Screening muss durch sachliche Informationen begleitet werden - Aufklärungskampagne *Brustkrebsfrüherkennung in Deutschland*
Naß-Griegoleit, I., Women"s Health Coalition e.V., Darmstadt
Diskussion


Ihre Gesprächspartner:

Prof. Dr. Rolf Kreienberg
Tel. 0731/500-27601

Jan Sebastian Graebe-Adelssen
Tel. 02234/9490-140

Irmgard Naß-Griegoleit
Tel. 06151-601411 oder 0172-6118343
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Pressestelle

Sara Schönborn | Heiko Hohenhaus | Katja Mader
Pressestelle Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e. V.
Jägerstraße 58-60
10117 Berlin
Telefon: +49 (0)30-514 88 3333
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