„Du entscheidest. Nicht die Werbung.“ – Aussagekräftiges Motto der Weltstillwoche 2025 gegen kommerziellen Einfluss
Das Motto der Weltstillwoche 2025 „Du entscheidest. Nicht die Werbung.“ lenkt Aufmerksamkeit auf den Einfluss von Werbung auf Muttermilchersatzprodukte. Hervorgehoben wird in diesem Zusammenhang der bis heute bedeutsame WHO-Kodex zur Vermarktung von Muttermilchersatzprodukten, der 1981 verabschiedet wurde.

Berlin, im Oktober 2025 – Die Weltstillwoche rückt die Bedeutung des Stillens als wichtigen Bestandteil der Gesundheits- und Ernährungsmaßnahmen in den Vordergrund. Die Förderung und der Schutz des Stillens sind dabei elementare Aspekte, um insbesondere Säuglinge bei einem gesunden Wachstum und einer gesunden Entwicklung zu unterstützen. Das deutsche Motto der Weltstillwoche 2025 lautet „Du entscheidest. Nicht die Werbung.“ und macht auf den Einfluss der Vermarktung von Muttermilchersatzprodukten aufmerksam.
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat im Jahr 1981 einen Kodex zur Vermarktung von Muttermilchersatzprodukten verabschiedet, in dem sie auf den Schutz und die Förderung des Stillens sowie auf die ordnungsgemäße Verwendung von Muttermilchersatzprodukten eingeht. Dabei sei es essentiell, auf Grundlage angemessener Informationen und durch geeignete Vermarktung und Vertrieb zu einer sicheren und angemessenen Ernährung von Säuglingen beizutragen. Gesundheitsfachpersonal wird demnach dazu aufgefordert, einheitliche Beratung über den Wert des Stillens oder über die adäquate Verwendung von Säuglingsanfangsnahrung anzubieten. Darüber hinaus sollen Leitlinien für die Ernährung von Säuglingen erstellt werden.1
Stillen sorgt nicht nur für ein gesundes Wachstum und die gesunde Entwicklung von Säuglingen, sondern prägt auch die Mutter-Kind-Bindung. Zudem trägt Muttermilch durch ihre infektionshemmenden Eigenschaften zum Schutz vor Krankheiten bei und bildet eine biologische sowie emotionale Grundlage für die Gesundheit von Mutter und Kind.
Aus diesem Grund empfiehlt die WHO, Säuglinge in den ersten sechs Monaten ausschließlich zu stillen und in der Regel nicht vor Beginn des fünften sowie nicht später als zu Beginn des siebten Monats mit Beikost anzufangen. Wichtig dabei ist, dass die Gabe von Beikost nicht mit dem Abstillen gleichgesetzt werden kann. 2
Um als Fachgesellschaft zur Aufklärung und Beratung von Patientinnen beizutragen, setzt sich die DGGG u.a. in Gremien in der Nationalen Stillkommission und in der Projektgruppe Stillen des Bundesamts für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben ein. Darüber hinaus verfasst die Fachgesellschaft Stellungnahmen, Leitfäden sowie Leitlinien, um Patientinnen in ihrer Stillzeit eine bestmögliche Versorgung und Unterstützung beim Stillen zu ermöglichen und sie umfassend zu informieren.
Anlaufstellen sind laut Prof. Michael Abou-Dakn, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft für Geburtshilfe und Pränatalmedizin (AGG) in der DGGG e.V. und Vertreter der Nationalen Stillkommission, in erster Linie die betreuenden Hebammen sowie die niedergelassenen Frauenärztinnen und Frauenärzte. Weiterhin fänden sich reichlich Informationen im Netz oder aber in Form von Stillgruppen oder Stillexperten/-innen in vielen Kliniken.
Quellen:
¹ https://www.nationalestillfoerderung.de/fileadmin/documents/WHA3422-1981code-resengl.pdf
² https://www.bmleh.de/DE/themen/ernaehrung/gesunde-ernaehrung/schwangerschaft-und-baby/stillen.html
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