COVID-19-Impfempfehlung der STIKO für Schwangere bleibt unverändert
Die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert-Koch-Institut hat die COVID-19-Impfempfehlung für Schwangere einer Evaluation unterzogen, deren Ergebnis am 7. Februar 2023 veröffentlicht wurde. Die STIKO hat entschieden, ihre bisherige Impfempfehlung für Schwangere unverändert beizubehalten.

Berlin, im Februar 2023 – Die STIKO hat die COVID-19-Impfempfehlung für Schwangere unter Berücksichtigung der Daten zur COVID-19-Krankheitslast sowie der aktuellen Daten zur Sicherheit und Effektivität der COVID-19-Impfung in der Schwangerschaft geprüft, um zu entscheiden, ob weitere Auffrischimpfungen notwendig sind.
Kein erhöhtes Risiko für Aborte, intrauterinen Fruchttod, Frühgeburten und kongenitale Fehlbildungen
Jüngst publizierte Daten belegen die Sicherheit der mRNA-Impfung in der Schwangerschaft und zeigen kein erhöhtes Risiko für Aborte, intrauterinen Fruchttod, Frühgeburten und kongenitale Fehlbildungen als Folge der Impfung, so die Ständige Impfkommission. Schwangere und ihre ungeborenen Kinder sind durch eine vollständige COVID-19-Impfung (d.h. Grundimmunisierung und 1. Auffrischimpfung) gut vor schweren Krankheitsverläufen und damit auch vor COVID-19-assoziierten Tot- und Frühgeburten geschützt. Dies gilt auch für Infektionen durch die SARS-CoV-2-Omikron-Variante.
Nach aktueller Datenlage kann eine erneute Impfung eine SARS-CoV-2-Infektion nur für kurze Zeit verhindern. Für gesunde Schwangere und ihre ungeborenen Kinder ergäben sich keine erkennbaren Vorteile durch eine erneute Auffrischimpfung, weder im Hinblick auf die Verhinderung von Frühgeburten noch bezüglich des Nestschutzes. Die STIKO hat daher entschieden, ihre bisherige Impfempfehlung für Schwangere unverändert beizubehalten.
Hinweise für Frauen mit Kinderwunsch
- Um bei einer zukünftigen Schwangerschaft bereits ab dem Konzeptionszeitpunkt einen guten Schutz vor schwerer COVID-19-Erkrankung für sich und das ungeborene Kind zu haben, sollten Frauen im gebärfähigen Alter und insbesondere Frauen mit Kinderwunsch, die noch nicht oder nicht vollständig geimpft sind, das COVID-19-Impfangebot zeitnah wahrnehmen. Es ist ratsam, bei Planung der Impfserie die bereits erfolgten Infektionen und Impfungen zu berücksichtigen.
- Die beiden Impfungen der Grundimmunisierung sollen im Abstand von 3 bis 6 Wochen erfolgen und die Auffrischimpfung im Abstand von ≥6 Monaten zur Grundimmunisierung. Wird eine Schwangerschaft nach Beginn der Impfserie festgestellt, sollten die noch ausstehenden Impfstoffdosen erst ab dem 2. Trimenon verabreicht werden. Zwischen dem Abschluss der Grundimmunisierung bzw. zwischen der letzten durchgemachten SARS-CoV-2-Infektion und der 1. Auffrischimpfung sollte ein Mindestabstand von ≥6 Monaten eingehalten werden. Bei Schwangeren mit Grunderkrankungen sollte zwischen der 1. Auffrischimpfung bzw. der letzten SARS-CoV-2-Infektion und der 2. Auffrischimpfung ebenfalls ein Mindestabstand von ≥ 6 Monaten eingehalten werden.
Zur Stellungnahme der STIKO zur COVID-19-Impfung in der Schwangerschaft vom 7. Februar 2023
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Sara Schönborn | Heiko Hohenhaus | Katja Mader
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