Berlin, im Februar 2002

Brustkrebs - mehr Qualität in der Therapie

Brustkrebs - mehr Qualität bei Früherkennung, Versorgung und Forschung - "für eine Brustkrebs-Früherkennung nach Europäischen Leitlinien "- Anhörung Gesundheits-Ausschuss Deutscher Bundestag 27. Februar 2002 Die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe betrachtet es als eine ihrer vorrangigen Aufgaben, die Brustkrebs-bedingte Sterblichkeit zu reduzieren, wie auch andere Belastungen, die mit dieser Erkrankung verbunden sind. Ein Großteil der forscherischen Aktivitäten der DGGG sind auf die Aufdeckung der Entstehungsmechanismen des Brustkrebses und darauf basierenden Präventions- und Therapiemaßnahmen gerichtet. Bis zur erfolgreichen Umsetzung dieser wissenschaftlich erarbeiteten Erkenntnisse bietet zum jetzigen Zeitpunkt die Vorverlagerung der Diagnose und Therapie die besten Aussichten auf eine Reduktion der Brustkrebs-bedingten Todesfälle.

Aus Sicht der DGGG muss die Einführung eines Brustkrebs-Früherkennungsprogrammes in Deutschland zwingend mit einer flächendeckenden einheitlichen Dokumentation verbunden sein, um im Gegensatz zur heutigen Situation zuverlässige Zustands-Analysen und zukünftige Trend-Beurteilungen vornehmen zu können. Frühere Versäumnisse in der Einführung eines Krebsregisters führen dazu, dass über den heutigen Stand der Versorgungssituation beim Mammakarzinom in Deutschland keine zuverlässigen Aussagen getroffen werden können. Die DGGG spricht sich für ein qualitätsgesichertes Brustkrebs-Früherkennungsprogramm aus, das durch die Merkmale Dokumentation und Transparenz gekennzeichnet sein sollte. Mit Beginn des gesetzlichen Krebs-Früherkennungsprogrammes (§ 25, Abs. 2 SGB V) erfolgt ab dem 20. Lebensjahr die Information der Frauen über das Konzept der Brustkrebs-Früherkennung und eine auf Anamnese und Risikofaktoren basierende Entwicklung eines Individualvorschlages.

Damit soll auch die Überzeugung und Gewinnung der Frauen für die regelmäßige Teilnahme an Früherkennungs-Untersuchungen verbunden sein. Darüber hinaus erfolgt die Anleitung zur Selbstuntersuchung der Brust, die bei regelmäßiger, sachgerechter Anwendung die frühere Entdeckung von Karzinomen ermöglicht. Die Selbstuntersuchung sollte spätestens ab dem 30. Lebensjahr regelmäßig erfolgen. Die ärztliche Untersuchung von Brüsten und zugeordneten Lymphabflussgebieten muss Bestandteil jedes Früherkennungsprogrammes sein und sollte zumindestens ab dem 40. Lebensjahr lebenslang in regelmäßigen Abständen durchgeführt werden. Studienergebnisse zeigen, dass ab dem 40. Lebensjahr durch die ärztliche palpatorische und inspektorische Untersuchung der Brüste und der Lymphabflussgebiete in Kombination mit der Mammographie die Brustkrebs-Früherkennung wirksamer zu gestalten ist. Die Mammographie gilt z. Zt. die einzige für Früherkennung von Brustkrebs-Vorstufen oder frühen Tumorstadien anerkannte Methode.

Aufgrund der randomisierten Studien ist eine Wirksamkeit der Früherkennungs-Mammographie für Frauen unter bestimmten Qualitätsstandards zwischen dem 50. und 70. Lebensjahr, wahrscheinlich auch zwischen dem 40. und 50. Lebensjahr belegt, aber auch nach dem 70. Lebensjahr anzunehmen. Aufgrund der Erkenntnisse aus internationalen Studien spricht sich die DGGG für ärztliche und mammographische Untersuchungen ohne Vorliegen von Symptomen bei Frauen mindestens zwischen dem 50. und 70. Lebensjahr, evtl. vom 40. Lebensjahr ohne altersmäßige Obergrenze in höchstens 24-monatigen Abständen aus.

Klinische Untersuchung, apparative Diagnostik, operative Abklärung und feingewebliche Untersuchung müssen nach Qualitätsstandards entsprechend den Europäischen Leitlinien vorgenommen und dokumentiert werden. Die DGGG bietet in Zusammenarbeit mit den Ärztekammern Fortbildungen zur Qualifizierung der am Brustkrebs-Früherkennungsprogramm beteiligten Frauenärztinnen und Frauenärzte an. Für die Durchführung eines Brustkrebs-Früherkennungsprogrammes ist es erforderlich, dass einheitliche vorgaben auf Bundesebene erfolgen, die dann in den Ländern vor Ort eine nachhaltige, nachvollziehbare und qualitätsgesicherte Umsetzung erfahren.

Prof. H.G. Bender
Präsident der DGGG

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