Bewerbungsphase für den Hufeland-Preis gestartet

Das Kuratorium der Hufeland-Stiftung ruft auch in diesem Jahr Ärztinnen und Ärzte dazu auf, ihre Arbeiten aus den Bereichen Präventivmedizin und/oder Versorgungsforschung einzureichen. Der renommierte Hufeland-Preis wird seit 1959 vergeben und ist mit 20.000 Euro Preisgeld dotiert.

weißer Äskulapstab auf blau-türkisfarbenem Hintergrundbittedankeschön/stock.adobe.com
Der Hufeland-Preis ist der renommierteste Preis auf dem Gebiet der Präventivmedizin und der Versorgungsforschung.

Köln, im Februar 2023 – Mit dem Hufeland-Preis werden jährlich Arbeiten ausgezeichnet, die die Präventivmedizin in Deutschland fördern. Im Stiftungskuratorium sind die Bundesärztekammer, die Bundeszahnärztekammer, die Bundesvereinigung Prävention und Gesundheitsförderung e. V. und die Deutsche Ärzteversicherung AG vertreten.

Der Aufruf gilt allen Ärztinnen und Ärzten, die eine deutsche Approbation besitzen. Eine Zusammenarbeit mit bis zu zwei Co-Autoren ist möglich, sofern diese ein abgeschlossenes wissenschaftliches Studium vorweisen können. Arbeiten für die Präventivmedizin müssen durch die Darstellung einer erfolgreichen Durchführung oder Vorschläge zur Realisierung begründet werden und eine Kosten-Nutzen-Analyse enthalten. Wichtig ist darüber hinaus, dass die Arbeit auf eigenen ärztlichen Erkenntnissen der (Co-)Autoren beruht, und die Veröffentlichung nicht länger als ein Jahr zurückliegt.

Abgabefrist endet im Oktober

Zur Preisvergabe für die Ausschreibung können ausschließlich Arbeiten berücksichtigt werden, die bis zum 31.10.2023 abgesandt wurden. Die Arbeit muss in doppelter Ausfertigung eingereicht werden, wobei eine Ausgabe ungebunden sein soll. Es gilt hierbei der Poststempel. Ergänzt durch einen Bogen mit relevanten Informationen zu den Bewerbern, werden die Unterlagen eingereicht bei:

Hufeland-Preis
Notar Dr. Christoph Neuhaus
5. Etage
Theodor-Heuss-Ring 23
50668 Köln

Das Preisgeld in Höhe von 20.000 Euro wird für die beste Arbeit auf dem Gebiet der Präventivmedizin und/oder der Versorgungsforschung vergeben. Liegen dem Preisrichterkollegium zwei gleichwertige Arbeiten vor, können beide jeweils die Hälfte des Betrages zugesprochen bekommen.

Besondere Förderung für Dissertationen

Für den „Promotionspreis Versorgungsforschung“ können DoktorandInnen ihre Arbeiten einreichen. Auch Promovierte können ihre Doktorarbeit einreichen, sofern der Abschluss des Promotionsverfahrens nicht länger als ein Jahr zurückliegt. Bis zu zwei Dissertationen werden mit jeweils 5.000 Euro unterstützt. Die Abgabefrist sowie die Adresse entsprechen den oben genannten, ergänzt durch das Stichwort „Doktorandenförderung Stiftung Hufeland-Preis“.

Weiterführende Informationen sowie Kontaktdaten für Fragen finden Sie unter https://www.hufeland-preis.de .

Pressestelle

Sara Schönborn | Heiko Hohenhaus | Katja Mader
Pressestelle Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e. V.
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