Berlin, im Mai 2009

BÄK und DGGG begrüßen Änderungen des Schwangerschaftskonfliktgesetzes

BÄK und DGGG begrüßen Änderungen des Schwangerschaftskonfliktgesetzes
(Berlin, 14.05.2009) Die Bundesärztekammer und die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe begrüßen die gestern vom Bundestag verabschiedete Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes nachdrücklich. "Den Abgeordneten gebührt Dank und allerhöchster Respekt dafür, wie sie mit diesem Thema umgegangen sind. Die Entscheidung für eine ärztliche Beratungspflicht auch im fortgeschrittenen Stadium der Schwangerschaft und eine dreitägige Bedenkzeit nach Stellung der Diagnose bis zur etwaigen Durchführung eines Schwangerschaftsabbruchs entspricht langjährigen Forderungen der Ärzteschaft", erklärte BÄK-Präsident Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe zur gestrigen Entscheidung im Deutschen Bundestag. "Damit ist ein Regelungsdefizit, das durch die Reform des Schwangerschaftsabbruchrechts 1995 entstanden ist, endlich beseitigt."

Für die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe erklärte deren Präsident, Prof. Dr. Rolf Kreienberg: "Der Deutsche Bundestag hat in einer vorbildlichen Weise die Argumente für die einzelnen Vorschläge bewertet und ist zu einem Ergebnis gelangt, das der schwierigen Konfliktlage der Schwangeren ebenso gerecht wird wie dem Schutz des Ungeborenen."

Die Bundesärztekammer und die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe hatten bereits im Dezember 2006 den Abgeordneten des Deutschen Bundestages einen detaillierten Vorschlag zur Ergänzung des Schwangerschaftsabbruchrechts aus medizinischer Indikation unterbreitet. Damit ist jetzt die Selbstverpflichtung der Ärzte, die zuerst 1998 in gemeinsamen Papieren der BÄK mit der DGGG festgehalten wurde, politisch akzeptiert und gesetzlich verankert worden.

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