Geschäftsordnung der Leitlinien-Kommission der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe. Die Leitlinien-Kommission tagt jährlich mindestens einmal mit möglichst geringem Aufwand an Reisekosten, sowie bei Bedarf. An den Sitzungen nehmen alle Mitglieder der LL-Kommission inklusive redaktioneller/m Koordinator/in und Justitiar/in teil. Die Teilnahme an den Sitzungen kann nicht delegiert werden. Die Sitzungstermine sollten möglichst 6 Monate im voraus in Abstimmung mit allen Mitgliedern der LL-Kommission festgelegt werden.