Nach der Muster-Weiterbildungsordnung (Beschluss des 106. Ärztetages 2003) wird für den Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe im Rahmen der Weiterbildung die „Absolvierung einer 80 Stunden Kurs-Weiterbildung in Psychosomatischer Grundversorgung gemäß § 4 Abs. 8“ gefordert.