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Hinweise für die Satzungsänderung

Liebe Mitglieder,
auf der Homepage können Sie die Satzungsentwürfe, die auf der Mitgliederversammlung beschlossen werden sollen, entnehmen.
Derzeit ist noch die Satzung aus dem Jahre 1990 gültig, die der Entwicklung und den Strukturen unserer Gesellschaft nicht mehr entspricht. Die vom Vorstand gebildete Satzungskommission hat mehrfach getagt und sich Gedanken über eine Neufassung der Satzung gemacht, die modernen Anforderungen entspricht. 
Der Grund dafür, dass wir zwei unterschiedliche Satzungsentwürfe veröffentlichen, liegt insbesondere darin, dass nicht alle Gruppierungen in unserer Gesellschaft einer Meinung über die Größe und Zusammensetzung des Vorstands sind. Der erste Satzungsentwurf sieht einen geschäftsführenden und einen erweiterten Vorstand, mit insgesamt 7 Vertretern der Arbeitsgemeinschaften (Säulen) vor, die - wie international üblich - von vier von den Arbeitsgemeinschaften zu bildenden Boards entsandt werden.
Dagegen enthält der zweite Satzungsentwurf (Alternativsatzung) lediglich einen einheitlichen Vorstand, in den drei Vertreter der Arbeitsgemeinschaften (3 Säulen-Modell) durch die von ihnen vertretenden Boards entsandt werden sollen. Alle übrigen Bestimmungen sind im Wesentlichen identisch mit dem ersten Satzungsentwurf. Einzelheiten können Sie den beiden Satzungsentwürfen insbesondere aus §6 über die Zusammensetzung des Vorstands entnehmen.
Wir möchten jedoch darauf hinweisen, dass Satzungsänderungen bzw. neugefasste Satzungen nur mit einer 3/4 Mehrheit der anwesenden Mitglieder beschlossen werden können. Erreicht keine der beiden vorgelegten Alternativsatzungen diese 3/4 Mehrheit, verbleibt es bei der jetzt noch gültigen Satzung aus dem Jahre 1990.
Nach dieser noch gültigen Satzung gibt es aber keinen Anspruch der Arbeitsgemeinschaften auf Entsendung von Vertretern in den Vorstand der DGGG. Dies entspricht nicht der Entwicklung in unserer Gesellschaft und ist auch nicht mehr zeitgemäß. Aus diesem Grunde ist es dringend erforderlich, dass einer der beiden Satzungsentwürfe - in welcher Besetzung des Vorstands auch immer - die erforderliche Stimmenmehrheit erhält, um den Gedanken der Säulenvertreter (Vertreter der Boards) in das Leben und die Satzung unseres Vereins zu implementieren.

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr. Rolf Kreienberg
Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e.V.
Präsident

Vorschlag 1 von der Satzungskommission

PDF zum download Satzungskommisson

Vorschlag 2 des Geburtshilflichen Boards (Alternativsatzung)

PDF zum download Geburtshilfliches Board