| Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e.V. | |||||
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| 9. Newsletter der DGGG 2008 | |||||
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| Sehr
geehrte Damen und Herren, Liebe Kolleginnen und Kollegen, derzeit arbeiten wir an der endgültigen Fassung des Programms des Deutschen Kongresses v. 16. bis 19. September 2008 in Hamburg. Die Frist für die Bewerbung der ausgelobten Preise läuft in Kürze ab. Bitte bewerben Sie sich bis zum 31. Mai 2008 unter http://www.dggg-kongress.de/default.asp?content=preise Der nächste Intensivkurs Gynäkologische Endokrinologie und Fortpflanzungsmedizin der Deutschen Akademie für Gynäkologie und Geburtshilfe findet am 13./14. Juni in Berlin statt. Programm und Anmeldung unter http://www.dggg.de/index.php?site=dagg_events Die DAGG wird das Angebot von Intensivkursen aufgrund des großen Interesses erweitern und erstmalig 2009 einen Fortbildungskongress in Berlin abhalten. Die DGGG plant, kurzfristig eine Satzungskommission einzusetzen. Diese Kommission wird eine Satzung erarbeiten, welche die veränderten Gegebenheiten in unserem Fach aufgreift und zeitgemäß umsetzt. Es ist vorgesehen, die neue Satzung auf einer Mitgliederversammlung der DGGG, evt. beim Kongress der DAGG 2009, zu verabschieden. Mitglieder der Satzungskommission werden die Mitglieder des Vorstands (acht) und fünf weitere Fachvertreter sein. Sie haben vielleicht in der Presse verfolgt, dass die Fraktion der CDU/CSU im Deutschen Bundestag eine Regelung der sogenannten Spätabbrüche im Schwangerschaftskonflikt anstrebt. Dies geht auf eine Initiative der DGGG zurück. Im Jahr 2001 initiierte der damalige Präsident der DGGG Prof. Hans Georg Bender eine Arbeitsgruppe Schwangerschaftsabbruch unter Leitung von Prof. Klaus Diedrich (Mitglieder waren Gynäkologen, Pränatalmediziner und Geburtshelfer, Genetiker, Ethiker, Juristen). Ein erster Diskussionsentwurf wurde 2002 auf dem Kongress in Düsseldorf vorgestellt. 2003 veranstaltete die DGGG zu dem Thema eine Tagung in Berlin "Reform der Pränataldiagnostik". Mit Vertretern aller politischer Parteien im Dt. Bundestag erfolgte eine Reihe von Gesprächen im interfraktionellen und persönlichen Kontext. 2004 wurde auf dem Kongress das Positionspapier der DGGG "Pränataldiagnostik - Beratung und möglicher Schwangerschaftsabbruch" vorgestellt. Über all die Jahre war das Interesse seitens der Öffentlichkeit unvermindert hoch. Die Medien haben immer ausführlich berichtet. Auf Anregung von Prof. Hermann Hepp wurden 2005 Beratungen mit der Bundesärztekammer aufgenommen mit dem Ergebnis eines gemeinsamen Papiers der DGGG und BÄK "Vorschlag zur Ergänzung des Schwangerschaftsabbruchrechts aus medizinischer Indikation". Wesentliche Forderungen der DGGG (soziale Beratung als Angebot und Drei-Tages-Frist zwischen Beratung und Abbruch) wurden zu Gesetzesvorschlägen weiterentwickelt. Die Vorschläge betreffen nicht nur das Strafgesetzbuch sondern auch z.B. die genaue Erfassung von Schwangerschaftsabbrüchen in der Statistik. Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber im Jahr 1992 in seinem Urteil bezüglich der Gesetze zum Schwangerschaftsabbruch eine Beobachtungs- und eventuelle Nachbesserungspflicht auferlegt. In ihrem Koalitionsvertrag vom 11.11.2005 haben die Koalitionäre beschlossen, dieser Verpflichtung in der 16. Legislaturperiode nachzukommen und sie wollen prüfen, ob und gegebenenfalls wie die Situation bei Spätabtreibungen verbessert werden kann. Ausdrücklich möchte ich den Kollegen Bender, Diedrich und Hepp für ihre Initiative, Arbeit und Hartnäckigkeit im Verfolgen unserer Ziele danken. Die Positionspapiere, Unterlagen und Pressemitteilungen sind unter http://www.dggg.de Presse und Dokumentationen abrufbar. Es ist Aufgabe der DGGG, in diesen wichtigen gesundheitlichen wie gesellschaftlichen Fragen Position zu beziehen und substantiell zu der Verbesserung der gegenwärtigen Regelung beizutragen. Mit den besten Grüßen bin ich Ihr |
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| Walter
Jonat Präsident DGGG |
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2.
Ausübung heilkundlicher Tätigkeiten |
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